INFO & AKTUELLES

Markenrecht

Wie lange ist eine eingetragene Marke geschützt?


Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beträgt gemäß § 47 Abs. 1 Markengesetz (MarkenG) zehn Jahre. Sie beginnt mit dem Anmeldetag. Die Schutzdauer kann jeweils um zehn Jahre verlängert werden (§ 47 Abs. 2 MarkenG).

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Patentlizenzverträgen und Markenlizenzen folgt aus der unbegrenzten Schutzdauer von Marken. Während sich die Schutzdauer eines deutschen Patents über 20 Jahre erstreckt, kann die Schutzdauer deutscher Marken von 10 Jahren ab Anmeldung der Marke beim Deutschen Marken- und Patentamt beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden.

Die Verlängerung der Schutzdauer wird dadurch bewirkt, dass eine Verlängerungsgebühr und, falls die Verlängerung für Waren und Dienstleistungen begehrt wird, die in mehr als drei Klassen der Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen fallen, für jede weitere Klasse eine Klassengebühr gezahlt werden (§ 47 Abs. 3 MarkenG).

Im Falle der Nichtentrichtung der Verlängerungsgebühr, wird die Eintragung der Marke mit Wirkung ab dem Ablauf der Schutzdauer gelöscht.

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Wichtiger Hinweis: Der Artikel dient ausschließlich der allgemeinen und persönlichen Information. Er kann die individuelle Beratung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. Der Autor übernimmt auch keinerlei Gewähr und keine Haftung, die aus einer Verwendung der bereitgestellten Informationen resultieren. Der Autor gibt weder rechtliche noch steuerrechtliche Empfehlungen, mit denen eine Mandatsbeziehung begründet wird. Dessen ungeachtet sind sämtliche Informationen mit größter Sorgfalt und bestem Wissen und Gewissen erhoben und weitergegeben worden.

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